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Spielerberater in Verfahren um versuchte Erpressung im Zusammenhang mit Trainervermittlung freigesprochen

Datum: 19.09.2023

Kurzbeschreibung: Spielerberater in Verfahren um versuchte Erpressung im Zusammenhang mit Trainervermittlung freigesprochen

Nach Anhörung des Geschädigten, des Sohnes des ehemaligen Bundesligatrainers, des ehemaligen Bundesligatrainers selbst sowie weiterer Zeugen konnte sich das Schöffengericht unter Vorsitz von Dr. Constantin Hofmann nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit davon überzeugen, dass der Angeklagte dem Geschädigten mit Gewalt gedroht hat, um eine unberechtigte Provisionsforderung durchzusetzen. 

Der Sachverhalt ist nach Einschätzung des Schöffengerichts nicht sicher aufklärbar. Am 12.05.2022 war neben dem Angeklagten und dem Geschädigten ein weiterer Zeuge, ein ehemaliger österreichischer Nationalspieler, anwesend. Dieser Zeuge bestätigte die Version des Angeklagten im Wesentlichen, wonach dieser zwar den Geschädigten unter einem Vorwand und unter Verwendung einer erfundenen Identität zu einem Hotelparkplatz gelockt habe, diesem aber nicht mit Gewalt gedroht habe.

Zwar gab es Indizien, insbesondere Sprachnachrichten, die für die Version des Geschädigten sprachen. Auch sprach die aus Sicht des Gerichts glaubhafte Aussage des ehemaligen Bundesligatrainers, dem der Geschädigte unmittelbar nach dem Gespräch von einer Drohung berichtete, für dessen Version. Aus Sicht des Gerichts war der Sachverhalt jedoch nicht vollständig aufklärbar, so dass das Gericht im Zweifel für den Angeklagten entschieden und dessen Version zugrunde gelegt hat. 

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. 

Urteil des Amtsgericht Karlsruhe vom 19.09.2023 Az. 1 Ls 490 Js 19159/22                 

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